Sie sind von den Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen und benötigen finanzielle Unterstützung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wichtig zu wissen: Den Antrag auf die aktuelle Überbrückungshilfe III dürfen Sie nicht selber einreichen, sondern nur sog. „prüfende Dritte“, zu denen unsere Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung gehört. Allerdings liegt es in der Verantwortung eines jeden Unternehmers und Geschäftsführers, die Antragsmöglichkeiten zu prüfen. Das gilt insbesondere zur Krisenabwehr bzw. zur Bewältigung der Corona-bedingten Krise.“
Wir sind an Ihrer Seite und kümmern uns darum!